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…..und wie liebeLiebe euch davor schützen kann, denn …

das könnte euch nach dem neuen Sexualstrafrecht blühen, wenn eure Liebste mittendrin im lebhaftesten Verkehr plötzlich ’nein, nein, nein‘ sagt, (vielleicht nur, weil sie zum Geburtstag die falschen Schuhe bekommen hat) und das unter der Matratze mit dem Smartphone aufzeichnet. Schon seid ihr wegen Vergewaltigung dran. Denn so regelt es das neue Gesetz. Wenn eure Liebste dann auf eine Polizeistation geht und Anzeige erstattet, werdet Ihr umgehend einkassiert. Aber liebeLiebe hat Tipps, die euch davor bewahren.

 Wenn eure Liebste aber so lange rubbelt, bis ihr einen Steifen habt und sich den genüsslich einverleibt, darauf abreitet und sich einen Orgasmus besorgt, obwohl ihr zu ihr ’nein, nein, nein‘ sagt, weil ihr partout keine Lust zum Wegsteckspiel habt, ja …. dann …. ist das natürlich eine andere Sache – weil frau einen Mann ja angeblich nicht vergewaltigen kann.
Mache doch mal einer von euch den Test und gehe er nach einem solchen Erlebnis mit seiner Liebsten seinerseits auf die Wache und erstatte Anzeige gegen sie. Ich wette mit euch, dass er dort sein blaues Wunder erlebt (Wenn er uns schildert, was er dort als Mann erlebt hat und uns die Anzeige in Kopie übermittelt, erhält er zum Trost € 500,00).

Falls ihr also nicht unbedarft im Knast landen wollt, empfiehlt sich dringend ein Verkehr
mit euch selbst; und zwar nach der „sstop-Methode“ (wie der feine Mensch dazu sagt), was heißt: „sexuelle Stimulation ohne Partner“ – von Primitivlingen leider immer noch als Masturbation oder Wixxen bezeichnet.

Eine weitere Möglichkeit ist, dass ihr euch an der Bettkante eine Freiwilligkeits- und Freistellungserklärung von eurer Liebsten unterschreiben lasst; etwa mit folgendem Text:
“Ich, die Unterzeichnerin (Jungfrau Maria) erkläre hiermit im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte, dass ich mit dem Josef (dein Name) alle sexuellen Handlungen und Spielarten aus freien Stücken vollziehe und an mir vollziehen lasse. – Auch diese Erklärung unterschreibe ich freiwillig und ohne jeglichen Zwang“.- Unterschrift und Datum

Nur so, Freunde, könnt ihr in Zukunft noch in Ruhe vögeln!- (Aber Obacht: Den Text der vorstehenden Erklärung unbedingt von einem Rechtsanwalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen lassen, denn für den hier abgedruckten Text wird keine Gewähr übernommen).